© SDBB I CSFO, Foto Thierry Parel
Sie möchten sich über den Berufsabschluss für Erwachsene informieren. Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt und wo Sie weitere Informationen finden.
Mit dem Berufsabschluss für Erwachsene können Sie ein eidgenössisches Berufsattest EBA oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ im Erwachsenenalter erhalten.
Mit dem Berufsabschluss für Erwachsene haben Sie einen anerkannten Abschluss. Das hat viele Vorteile, zum Beispiel:
Es gibt vier Wege einen Berufsabschluss für Erwachsene zu erhalten:
berufsberatung.ch:
Berufsabschluss für Erwachsene: Überblick
Mit fünf Jahren Berufserfahrung können Sie ein Gesuch stellen und direkt die Abschlussprüfung absolvieren. Das offizielle Gesuchsformular erhalten Sie beim Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons. Das Berufsbildungsamt entscheidet, ob Sie zur Abschlussprüfung im angestrebten Beruf zugelassen werden.
Die Kosten sind je nach Kanton unterschiedlich. In einigen Kantonen gibt es Anmelde- oder Prüfungsgebühren, in der Regel 300 bis 1000 Franken. Je nach Prüfungsvorbereitung kommen Kurs- und Materialkosten dazu. Wenn Sie noch keine Berufslehre oder Maturität haben, übernimmt Ihr Wohnkanton meist einen Teil der Kosten. Das Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons gibt Ihnen im Detail Auskunft.
berufsberatung.ch:
Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung für Erwachsene
Mit fünf Jahren Berufserfahrung können Sie ein Gesuch für die Validierung Ihrer Bildungsleistungen stellen. Die Validierung von Bildungsleistungen ist ein Verfahren. Das Berufsbildungsamt anerkennt Ihre beruflichen Fähigkeiten. Das Validierungsverfahren gibt es in jedem Kanton nur für einzelne Berufe.
Zuerst nehmen Sie an einer Informationsveranstaltung zum Validierungsverfahren teil. Dann stellen Sie ein Gesuch. In einem Validierungsdossier zeigen Sie anschliessend auf, was Sie gelernt und im Arbeitsalltag angewendet haben. Für das Erstellen des Dossiers brauchen Sie viel Zeit und eine gute Planung. Fachpersonen helfen Ihnen dabei.
Das Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons beurteilt, ob Ihre Berufserfahrung für den angestrebten Beruf ausreicht. Falls bestimmte Kompetenzen fehlen, haben Sie fünf Jahre Zeit, diese zu erwerben. Wenn Sie alle Anforderungen erfüllen, erhalten Sie das eidgenössische Fähigkeitszeugnis EFZ oder das eidgenössische Berufsattest EBA vom entsprechenden Beruf.
Die Kosten sind je nach Kanton unterschiedlich. In der Regel kostet das Validierungsverfahren insgesamt zwischen 5000 und 7000 Franken. Wenn Sie noch keine Berufslehre oder Maturität haben, übernimmt Ihr Wohnkanton meist einen grossen Teil der Kosten. Das Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons gibt Ihnen im Detail Auskunft.
berufsberatung.ch:
Validierung von Bildungsleistungen kurz erklärt
Mit einem ersten Ausbildungsabschluss oder mit Vorkenntnissen über einen bestimmten Beruf können Sie eine verkürzte Berufslehre machen. Die Ausbildungsdauer wird in der Regel um ein Jahr verkürzt. Die Berufslehre dauert dann meistens zwei bis drei Jahre.
Als erster Ausbildungsabschluss gilt:
Sie suchen eine Lehrstelle und schliessen einen Lehrvertrag ab. Ihr Ausbildungsbetrieb übernimmt Verantwortung für die verkürzte Ausbildungszeit. Das Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons prüft und bewilligt den Lehrvertrag. Es legt auch die Dauer der Ausbildungszeit fest. Je nach Beruf erhalten Sie nach der Ausbildung und bestandener Abschlussprüfung ein eidgenössisches Berufsattest EBA oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ.
Grundsätzlich fallen lediglich die Kosten für das Schulmaterial an. Die zuständige Berufsfachschule gibt Ihnen im Detail Auskunft.
berufsberatung.ch:
Verkürzte berufliche Grundbildung, Lehre
Es gibt keine Altersgrenze für eine reguläre Berufslehre. Auch als Erwachsene/r können Sie eine reguläre Berufslehre machen.
Sie suchen eine Lehrstelle und schliessen einen Lehrvertrag ab. Das Berufsbildungsamt Ihres Wohnkantons prüft und bewilligt den Lehrvertrag. Je nach Beruf erhalten Sie nach der Ausbildung und bestandener Abschlussprüfung ein eidgenössisches Berufsattest EBA oder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EFZ.
Grundsätzlich fallen lediglich die Kosten für das Schulmaterial an. Die zuständige Berufsfachschule gibt Ihnen im Detail Auskunft.
berufsberatung.ch:
Reguläre Grundbildung, Lehre
Für einzelne Fachausweise und Abschlüsse der höheren Berufsbildung brauchen Sie keine Berufslehre. Teilweise wird auch Berufserfahrung anerkannt.
Vielleicht erfüllen Sie einen Teil der nötigen Voraussetzungen für die höhere Berufsbildung bereits. Ihre Vorbildung wird in diesem Fall durch eine Gleichwertigkeitsbeurteilung anerkannt.
Langjährige Berufserfahrung reicht aus für die Zulassung zu einzelnen Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen. In diesem Fall brauchen Sie keine Berufslehre.
berufsberatung.ch:
Möglichkeiten in der höheren Berufsbildung
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